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Randorder
Inhaber: Filippo Randazzo
Stöckhofstraße 26.1
71229 Leonberg
Deutschland
Stand: 04.10.2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Randorder, Inhaber Filippo Randazzo (nachfolgend „Randorder“), und seinen Kunden.
1.2 Das Angebot von Randorder richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Gastronomiebetriebe, Restaurants, Hotels, Cafés, Pizzerien sowie sonstige gewerbliche oder selbstständig beruflich tätige Kunden.
1.3 Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die Bestellung ausschließlich zu gewerblichen oder selbstständig beruflichen Zwecken tätigt.
1.4 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Randorder stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen Randorder und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2.1 Die Präsentation von Produkten, Mustern, Bildern, Preisen oder sonstigen Informationen auf der Website, in der Randorder Kunden-App, in Katalogen, Preislisten oder Werbematerialien stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2.2 Bestellungen und Anfragen können insbesondere
über die Randorder Kunden-App,
per E-Mail,
per WhatsApp,
telefonisch,
über die Website
oder auf einem sonstigen mit Randorder vereinbarten Weg
erfolgen.
2.3 Bestellungen über die Randorder Kunden-App
Die Randorder Kunden-App dient ausschließlich von Randorder freigeschalteten Geschäftskunden zur einfachen Übermittlung von Bestellungen.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Bestelldaten, insbesondere Artikel, Ausführung, Menge, Preis und gegebenenfalls kundenspezifische Angaben, vor Absenden der Bestellung auf Richtigkeit zu überprüfen.
Mit Betätigung der entsprechenden Bestellschaltfläche übermittelt der Kunde eine verbindliche Bestellung an Randorder.
2.4 Der elektronische Eingang einer Bestellung stellt noch keine Annahme durch Randorder dar.
Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet wird.
2.5 Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst zustande, wenn Randorder
die Bestellung ausdrücklich bestätigt,
eine Auftragsbestätigung übermittelt
oder die Bestellung durch Lieferung der Ware ausführt.
2.6 Für Bestellungen über die Kunden-App gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung mit dem jeweiligen Kunden vereinbarten bzw. in der App angezeigten Preise und Konditionen.
2.7 Die technische Möglichkeit, eine Bestellung über die Kunden-App abzusenden, begründet keinen Anspruch auf Annahme, Rechnungskauf oder Ausführung der Bestellung.
2.8 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Kunden-App vor unbefugtem Zugriff zu schützen und Randorder unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht eines unbefugten Zugriffs besteht.
2.9 Bei technischen Störungen, Wartungsarbeiten oder vorübergehender Nichtverfügbarkeit der Kunden-App können Bestellungen über die sonst von Randorder angebotenen Bestellwege erfolgen.
2.10 Randorder ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen oder deren Annahme von einer Bonitätsprüfung, Vorkasse, Anzahlung oder einer sonstigen angemessenen Sicherheit abhängig zu machen.
2.11 Ein Anspruch auf Annahme einer Bestellung, Gewährung eines bestimmten Kreditlimits oder Lieferung auf Rechnung besteht nicht.
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Kunden-App oder anderweitig individuell vereinbarten Preise.
3.3 Individuell vereinbarte Preise und Konditionen haben Vorrang vor allgemeinen Preislisten oder sonstigen Preisangaben.
4.1 Randorder kann gewerblichen Kunden nach eigener kaufmännischer Prüfung die Lieferung von Lagerware auf Rechnung gewähren.
Ein Anspruch auf Kauf auf Rechnung besteht nicht.
4.2 Bei Lieferung von Lagerware auf Rechnung beträgt das Zahlungsziel grundsätzlich 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Ist auf der Rechnung ein konkretes Fälligkeitsdatum angegeben, ist der Rechnungsbetrag spätestens an diesem Tag vollständig zu bezahlen.
4.3 Für Neukunden und Kunden ohne individuell vereinbartes Kreditlimit dürfen sich gleichzeitig grundsätzlich höchstens zwei Kartons Servietten aus Lieferungen auf Rechnung im offenen, noch nicht vollständig bezahlten Bestand befinden.
Randorder ist berechtigt, insbesondere bei langjährigen oder bonitätsgeprüften Kunden individuell ein höheres Kreditlimit oder eine höhere Anzahl gleichzeitig offener Kartons einzuräumen. Ein Anspruch des Kunden auf Erhöhung des Kreditlimits besteht nicht.
4.4 Solange Rechnungen für zwei Kartons noch nicht vollständig bezahlt sind, besteht kein Anspruch auf weitere Lieferungen auf Rechnung.
Randorder ist berechtigt, weitere Bestellungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten, abzulehnen oder ausschließlich gegen Vorkasse auszuführen.
4.5 Diese Begrenzung gilt auch für Bestellungen über die Randorder Kunden-App.
Die technische Möglichkeit, weitere Artikel über die Kunden-App zu bestellen, stellt keine Zusage eines höheren Kreditlimits dar.
4.6 Nach vollständigem Ausgleich der offenen Rechnungen können weitere Lieferungen wieder auf Rechnung erfolgen, sofern Randorder dem Rechnungskauf zustimmt.
4.7 Randorder ist berechtigt, das Kreditlimit eines Kunden für zukünftige Bestellungen zu reduzieren oder den Rechnungskauf auszusetzen, insbesondere bei:
Zahlungsverzug,
wiederholt verspäteten Zahlungen,
offenen Forderungen,
negativer oder verschlechterter Bonitätsauskunft,
begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
oder einem sonst erkennbar erhöhten Zahlungsausfallrisiko.
5.1 Rechnungen sind innerhalb der jeweils vereinbarten Zahlungsfrist vollständig und ohne Abzug zu bezahlen.
5.2 Der Eintritt des Zahlungsverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.3 Befindet sich der Kunde mit einer Entgeltforderung in Verzug, ist Randorder berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
5.4 Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist Randorder außerdem berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
5.5 Randorder bleibt berechtigt, einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
Hierzu können insbesondere erforderliche und gesetzlich erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung gehören, insbesondere Kosten eines Inkassodienstleisters, Rechtsanwalts sowie eines gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahrens.
5.6 Eine gesetzlich vorgeschriebene Anrechnung der Verzugspauschale auf entsprechende Rechtsverfolgungskosten bleibt unberührt.
5.7 Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Forderung in Zahlungsverzug, ist Randorder berechtigt, weitere Lieferungen und noch nicht ausgeführte Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten oder weitere Bestellungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
6.1 Personalisierte Produkte werden individuell nach den Vorgaben des Kunden hergestellt und können insbesondere mit Logos, Schriftzügen, Motiven, Farben oder sonstigen kundenspezifischen Gestaltungen versehen werden.
6.2 Für personalisierte Servietten gelten grundsätzlich folgende Zahlungsbedingungen:
60 % des Bruttogesamtbetrags als Anzahlung vor Produktionsbeauftragung
40 % des Bruttogesamtbetrags als Schlusszahlung nach Lieferung innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug
sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
6.3 Randorder ist grundsätzlich erst verpflichtet, den Produktionsauftrag zu erteilen, wenn
die vereinbarte Anzahlung von 60 % vollständig eingegangen ist,
sämtliche erforderlichen Druckdaten und Informationen vorliegen und
die endgültige Druckfreigabe des Kunden erteilt wurde.
6.4 Die Produktions- bzw. Lieferzeit für personalisierte Servietten beträgt in der Regel etwa 5 bis 6 Wochen ab Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen gemäß Ziffer 6.3, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes angegeben wird.
6.5 Lieferzeitangaben sind grundsätzlich voraussichtliche Angaben, sofern ein Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.
6.6 Die verbleibenden 40 % des Bruttogesamtbetrags werden nach Lieferung entsprechend der Schlussrechnung fällig und sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zu bezahlen.
6.7 Die Zwei-Karton-Begrenzung gemäß Ziffer 4 gilt nicht für personalisierte Ware.
6.8 Bei negativer Bonität, bestehenden Zahlungsrückständen, wiederholt verspäteten Zahlungen oder einem erkennbar erhöhten Zahlungsausfallrisiko ist Randorder berechtigt, für zukünftige personalisierte Aufträge eine höhere Anzahlung bis hin zur vollständigen Vorkasse zu verlangen.
7.1 Der Kunde ist für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Logos, Marken, Namen, Texte, Designs, Bilder, Druckdaten, Schreibweisen, Farben, Motive und sonstige Gestaltungsvorgaben.
7.2 Der Kunde versichert, über die erforderlichen Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte an den bereitgestellten Inhalten zu verfügen.
7.3 Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde grundsätzlich einen Korrekturabzug bzw. eine Druckansicht zur Freigabe.
7.4 Mit der Druckfreigabe bestätigt der Kunde insbesondere die Richtigkeit von Layout, Schreibweise, Logo, Motiv, Positionierung und Druckdaten.
7.5 Für Fehler, die bereits in den vom Kunden gelieferten oder ausdrücklich freigegebenen Druckdaten, Texten, Logos oder Gestaltungsvorgaben enthalten waren, haftet Randorder nicht, soweit Randorder diese Fehler nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
7.6 Nach endgültiger Druckfreigabe und Produktionsbeauftragung können Änderungen nur vorgenommen werden, soweit dies produktionstechnisch noch möglich ist.
Durch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden entstehende zusätzliche Kosten trägt der Kunde.
8.1 Eine Stornierung personalisierter Ware nach Produktionsbeauftragung ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Randorder möglich.
8.2 Soweit eine Stornierung noch möglich ist, trägt der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich entstandenen und ihm zurechenbaren Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Hierzu können insbesondere Kosten für Druckvorbereitung, Klischees, Druckplatten, Sondermaterial, bereits produzierte Ware, bereits begonnene Produktion sowie vom Hersteller berechnete Stornokosten gehören.
8.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
9.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich innerhalb Deutschlands auf das deutsche Festland, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Lieferungen auf deutsche Inseln oder ins Ausland bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
9.2 Lagerware wird üblicherweise innerhalb weniger Werktage nach Auftragsannahme versendet, sofern die Ware verfügbar ist und nichts anderes vereinbart wurde.
9.3 Für personalisierte Ware gelten die in Ziffer 6 genannten Produktions- und Lieferzeiten.
9.4 Die Lieferung erfolgt frei Haus, soweit dies angeboten oder individuell vereinbart wurde.
Abweichende Versand-, Speditions- oder Sonderkosten werden entsprechend der getroffenen Vereinbarung berechnet.
9.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
9.6 Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dienstleister auf den Kunden über.
10.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von Randorder.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
10.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Kunde Randorder unverzüglich zu informieren.
11.1 Bei personalisierten Servietten kann mit Randorder vereinbart werden, dass ein Teil der für den Kunden produzierten Ware nach der Produktion eingelagert und vom Kunden zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen wird.
11.2 Randorder bietet insbesondere die Möglichkeit, bis zu einer halben Palette personalisierter Servietten für den Kunden einzulagern, sofern entsprechende Lagerkapazitäten verfügbar sind und die Einlagerung zuvor vereinbart wurde.
11.3 Für die Einlagerung wird eine Lagergebühr von 10,00 € netto je Stellplatz und angefangenem Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
11.4 Die Einlagerung einer halben Palette beansprucht einen Stellplatz und wird daher ebenfalls mit 10,00 € netto je angefangenem Monat berechnet.
11.5 Die Lagergebühren sind im Voraus zu bezahlen.
Randorder ist berechtigt, die weitere Lagerung von der vollständigen und fristgerechten Zahlung der jeweils fälligen Lagergebühren abhängig zu machen.
11.6 Die Einlagerung erfolgt ausschließlich für bereits für den jeweiligen Kunden produzierte personalisierte Ware. Die eingelagerte Ware bleibt dem jeweiligen Kundenauftrag zugeordnet.
11.7 Abrufe der eingelagerten Ware erfolgen auf Anforderung des Kunden.
11.8 Für Auslagerung, Verpackung, Versand oder Spedition können zusätzliche Kosten anfallen, sofern diese individuell vereinbart wurden oder vom Kunden nach der getroffenen Vereinbarung zu tragen sind.
11.9 Soweit eine bestimmte Lagerdauer vereinbart wurde, hat der Kunde die Ware innerhalb dieses Zeitraums vollständig abzurufen.
11.10 Erfolgt nach Ablauf einer vereinbarten Lagerdauer kein vollständiger Abruf, kann Randorder den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist zum Abruf der verbleibenden Ware auffordern. Weitere vereinbarte Lagerkosten fallen bis zur tatsächlichen Auslagerung bzw. Beendigung der Lagerung weiter an.
11.11 Einzelheiten über Lagermenge, Lagerdauer, Abrufmengen sowie gegebenenfalls anfallende Auslagerungs-, Verpackungs-, Versand- oder Speditionskosten können zusätzlich im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart werden.
12.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich auf Vollständigkeit, offensichtliche Beschädigungen und erkennbare Mängel zu überprüfen.
12.2 Soweit für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuchs vorliegt, gelten insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
12.3 Offensichtliche Transportschäden sollen möglichst bereits bei Warenannahme gegenüber dem Versanddienstleister dokumentiert und Randorder unverzüglich, möglichst unter Beifügung geeigneter Bildnachweise, mitgeteilt werden.
12.4 Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich mitzuteilen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
12.5 Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt, soweit wirksam nichts anderes vereinbart wurde.
12.6 Rücksendungen sollen vorab mit Randorder abgestimmt werden. Gesetzliche Mängelrechte des Kunden werden hierdurch nicht eingeschränkt.
13.1 Bei Servietten und insbesondere bei Airlaid-, Tissue-, Softpoint- und Druckprodukten können technisch oder produktionstechnisch bedingte geringfügige Abweichungen auftreten.
13.2 Handelsübliche und technisch unvermeidbare geringfügige Abweichungen insbesondere hinsichtlich Farbe, Farbton, Struktur, Material, Maß, Falzung, Druckposition und Druckbild stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vereinbarte oder gewöhnliche Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.
13.3 Bildschirmdarstellungen, digitale Druckansichten und Korrekturabzüge können aufgrund unterschiedlicher Bildschirm-, Druck- und Materialeigenschaften vom tatsächlichen Produktionsergebnis geringfügig abweichen.
14.1 Von Randorder zur Verfügung gestellte Produkt-, Material- und Farbmuster dienen der Veranschaulichung.
14.2 Geringfügige Abweichungen zwischen Mustern und späterer Serienproduktion können insbesondere aufgrund unterschiedlicher Produktionschargen, Materialien und produktionstechnischer Gegebenheiten auftreten.
15.1 Randorder haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
15.2 Randorder haftet ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
15.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Randorder auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
15.4 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Randorder.
16.1 Randorder haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Umständen beruhen, die Randorder nicht zu vertreten hat.
Hierzu können insbesondere höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, erhebliche Betriebs- oder Transportstörungen, Rohstoff- oder Materialengpässe, Energieausfälle sowie vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse gehören.
16.2 Randorder wird den Kunden über erhebliche Verzögerungen informieren, sobald diese bekannt werden.
16.3 Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
17.1 Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch und entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen übermittelt.
17.2 Der Kunde ist verpflichtet, Randorder eine aktuelle und für den Rechnungsempfang geeignete Rechnungs- bzw. E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Änderungen sind Randorder unverzüglich mitzuteilen.
17.3 Der Kunde hat Rechnungen nach Erhalt auf offensichtliche Unstimmigkeiten zu prüfen und Randorder gegebenenfalls zeitnah zu informieren.
17.4 Bei Rechnungskauf wird auf der Rechnung das vereinbarte Zahlungsziel bzw. ein konkretes Fälligkeitsdatum angegeben.
18.1 Die Randorder Kunden-App ist ein zusätzlicher digitaler Bestell- und Informationskanal für Geschäftskunden von Randorder.
18.2 Die Nutzung der Kunden-App ist ausschließlich für gewerbliche Kunden bestimmt.
18.3 Randorder kann den Zugang zur Kunden-App individuell freischalten, einschränken oder bei Vorliegen eines sachlichen Grundes sperren.
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere bei Missbrauch, Sicherheitsproblemen oder erheblichen Zahlungsrückständen vor.
18.4 Über die Kunden-App übermittelte Bestellungen unterliegen denselben Zahlungs-, Liefer- und Vertragsbedingungen wie Bestellungen über andere Bestellwege.
18.5 Insbesondere gelten auch bei Bestellungen über die Kunden-App:
das Zahlungsziel von grundsätzlich 14 Kalendertagen bei Rechnungskauf,
die Begrenzung auf maximal zwei gleichzeitig offene Kartons bei Lagerware,
die Möglichkeit der Umstellung auf Vorkasse bei Zahlungsrückständen oder erhöhtem Ausfallrisiko,
sowie die besonderen Bedingungen für personalisierte Ware.
18.6 Die in der Kunden-App angezeigten Bestell-, Versand-, Liefer- und Bearbeitungsstatus dienen der Information des Kunden.
18.7 Der Kunde ist für die Richtigkeit der über seinen Kundenzugang übermittelten Bestellungen verantwortlich, soweit er oder eine von ihm zur Nutzung autorisierte Person die Bestellung veranlasst hat.
18.8 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Ein vermuteter oder festgestellter Missbrauch ist Randorder unverzüglich mitzuteilen.
18.9 Randorder übernimmt keine Gewähr für eine jederzeitige unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Kunden-App. Insbesondere können Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Ausfälle von Internet- und Hostingdiensten zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Die Möglichkeit, Randorder über andere angebotene Kommunikationswege zu kontaktieren oder Bestellungen zu übermitteln, bleibt hiervon unberührt.
19.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
19.2 Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
20.1 Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
20.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Randorder Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.
20.3 Randorder bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
21.1 Individuelle Vereinbarungen zwischen Randorder und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
21.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Randorder
Inhaber: Filippo Randazzo
Stöckhofstraße 26.1
71229 Leonberg
Deutschland
Stand: 04.10.2026
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